Die Klassenfahrt – auch Ihr Fahrer braucht mal eine Pause

Bei der Planung einer Klassenfahrt ist es unter anderem wichtig, die gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten der Fahrer zu berücksichtigen. Für alle Lehrer und Lehrerinnen, die eine Klassenfahrt organisieren möchten, haben wir deshalb hier die rechtlichen Rahmenbedingungen zusammengefasst:

Maximale Fahrtzeiten während der Klassenfahrt – gesetzliche Grundlagen

Die einschlägigen Vorschriften finden sich im ArbZG (Arbeitsschutzgesetz) und in der EG-Verordnung zur Höchstdauer der Lenk- und Ruhezeiten. Busfahrer sind demnach ebenso wie Lkw-Fahrer dazu verpflichtet, nach spätestens sechs Tagen Fahrdienst eine Woche Ruhepause einzulegen. Das heißt für eine Klassenfahrt, dass diese mit einem Gesamtzeitrahmen von maximal sechs Tagen angesetzt werden muss, sofern ein einziger Fahrer dabei ist. Geht die Klassenfahrt dagegen ins Ausland, so darf der Fahrer maximal zwölf Tage lang sein Fahrzeug lenken, sofern es sich um eine durchgehende Reise handelt.

Lenk- und Ruhezeiten auf der Klassenfahrt im Überblick

Während der Klassenfahrt ist eine Überschreitung der maximalen reinen Lenkzeit von neuen Stunden pro Tag unzulässig. Ausnahmsweise ist zweimal pro Woche eine Lenkzeit von 10 Stunden erlaubt. Dabei werden auch verkehrsbedingte Aufenthalte wie ein Stau oder eine kurze Pause an einer Landesgrenze den Lenkzeiten zugerechnet. Nach spätestens viereinhalb Stunden muss die Fahrt grundsätzlich für mindestens fünfundvierzig Minuten unterbrochen werden. In dieser Zeit sind dem Fahrer keinerlei Tätigkeiten gestattet. Die maximale Dienstzeit für den Fahrer beträgt grundsätzlich 13 Stunden am Tag. Dabei beginnt die Schicht mit dem ersten Bewegen des Busses und endet bei der Rückkunft zum Quartier. Das bedeutet für Sie bei einer Abendveranstaltung: Der Tag kann morgens erst entsprechend später beginnen, also zum Beispiel um 11:00 Uhr, wenn Sie bis Mitternacht mit dem Bus und Ihrem Fahrer unterwegs sein möchten.

Diese Pausen muss der Fahrer auf der Klassenfahrt einhalten

Der Gesetzgeber hat die wöchentliche Lenkzeit auf maximal sechsundfünfzig Stunden begrenzt, innerhalb von vierzehn Tagen ist die Lenkzeit auf insgesamt maximal neunzig Stunden beschränkt. Dem Fahrer muss eine tägliche Ruhezeit von elf Stunden am Stück während der Klassenfahrt ermöglicht werden. Es existiert jedoch auch hier die Möglichkeit eines Splittings auf den ersten Teil einer Pause von drei Stunden und einem zweiten Teil von neun Stunden, exakt in dieser Reihenfolge und maximal zwei Mal. Während dieser Ruhepause muss dem Fahrer ein Bett zur Verfügung stehen. Sind zwei Fahrer während der Klassenfahrt eingesetzt, gilt die Zeit als Beifahrer nicht als Tagesruhezeit. Während der Tagesruhezeit darf der Bus nicht in Bewegung sein.

Klassenfahrten, Abschlussfahrten, Studienfahrten und Ski-Klassenfahrten: Als erfahrener Dienstleister sind wir seit über 35 Jahren zuverlässiger Partner für Pädagogen, Eltern und Schüler. Sprechen Sie uns gerne kostenlos und unverbindlich an, wenn Sie eine Klassenfahrt planen – wir haben immer eine gute Idee für Sie: Telefon 08662-6680-0.
Nach oben scrollen