Kostenübernahme für Klassenfahrten bei Hartz IV bzw. ALG II

Klassenfahrten kosten Geld. Es entsteht außerdem eine Spannung zwischen den immer höheren Ansprüchen und Wünschen der Eltern an eine besondere Klassenfahrt. Andererseits haben immer mehr Familien Probleme, die dadurch entstehenden höheren Kosten auch zu tragen. Besonders schwierig wird dies für Eltern, die Hartz IV oder ALG II beziehen.

Die Regelsätze lassen keine Luft für Extras wie die Ausgaben für eine Klassenfahrt. Damit Kinder aus diesen sozial schwachen Familien keine weitere Benachteiligung erfahren, hat die Bundesregierung im Jahr 2011 das „Bildungs- und Teilhabepaket“ verabschiedet. Damit wurde die Grundsicherung um Leistungen erweitert, die zwar nicht unmittelbar dem Überleben dienen, aber den „Rechtsanspruch aufs Mitmachen“ sichern, wie es auf der Webseite des zuständigen Bundesministeriums für Arbeit und Soziales heißt. Darunter fallen Leistungen wie die Kostenerstattung für das Mittagessen in der Schule, Vereinsbeiträge oder eben auch Klassenfahrten.

Anspruchsberechtigt sind Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Sozialhilfe erhalten oder deren Eltern den Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Möglich ist die Teilnahme am Bildungspaket auch gemäß Sozialgesetzbuch II für Kinder, deren Eltern grundsätzlich den Lebensunterhalt bestreiten können, aber Hilfe bei der Kostendeckung von Bildung und Teilhabe benötigen.

Diese Leistungen sind vielen Anspruchsberechtigten – das sind in Deutschland derzeit 2,5 Millionen Kinder – gar nicht bekannt. Deshalb möchten wir hier einen kompakten Überblick über die Möglichkeit der Finanzierung von Klassenfahrten für Kinder aus gering verdienenden Familien bieten.

Wer ist für die Kostenerstattung zuständig?

Eltern, die ALG II beziehen, stellen den Antrag bei ihrem zuständigen Jobcenter. Bezieher von Sozialhilfe oder Wohngeld sollten sich beim Bürgeramt oder im Rathaus ihrer Kommune nach der richtigen Anlaufstelle erkundigen. Das wird in der Regel

  • das Sozialamt für Sozialhilfe- und Sozialgeld-Empfänger,
  • das Wohngeldamt für Wohngeld-Empfänger und
  • die Familienkasse für Kinderzuschlag-Empfänger

sein.

Werden alle Kosten übernommen?

Die Kosten für eine Klassenfahrt werden grundsätzlich in der tatsächlichen Höhe, allerdings ohne Taschengeld, übernommen. Wichtig ist es, die Kostenerstattung für die Klassenfahrt im Vorfeld zu beantragen. Dabei muss für jedes Kind und jede Klassenfahrt ein eigener Antrag gestellt werden. Dann kann ein personalisierter Gutschein ausgestellt oder das Geld direkt an die Eltern ausbezahlt werden.

 

 

Klassenfahrten, Abschlussfahrten, Studienfahrten und Ski-Klassenfahrten: Als erfahrener Dienstleister sind wir seit über 35 Jahren zuverlässiger Partner für Pädagogen, Eltern und Schüler. Sprechen Sie uns gerne kostenlos und unverbindlich an, wenn Sie eine Klassenfahrt planen – wir haben immer eine gute Idee für Sie: Telefon 08662-6680-0.
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