Klassenfahrten sind Schulveranstaltungen mit allen daraus erwachsenden Rechten und Pflichten. Da das Schulrecht in Deutschland Länderangelegenheit ist, regelt jedes Bundesland in eigenen Verordnungen und Erlassen die Rechtslage bei Klassen- und Kursfahrten.
Nachfolgende Liste führt alle Bundesländer mit einem Link zu den jeweiligen Richtlinien auf.
- Baden-Württemberg
Außerunterrichtliche Veranstaltungen der Schulen - Bayern
Schul-/Studienfahrten und Fachexkursionen - Berlin
Ausführungsvorschriften zu Veranstaltungen der Schule - Brandenburg
Verwaltungsvorschriften über schulische Veranstaltungen außerhalb von Schulen - Bremen
Richtlinie über Schulfahrten und Exkursionen - Hamburg
Richtlinien für Schulfahrten - Hessen
Schulwanderungen und Schulfahrten - Mecklenburg-Vorpommern
Richtlinie zur Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten an den öffentlichen Schulen - Niedersachsen
Richtlinien Schulfahrten - Nordrhein-Westfalen
Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten - Rheinland-Pfalz
Richtlinien für Schulfahrten - Saarland
Richtlinien über Schulwanderungen, Lehrfahrten, Schullandheimaufenthalte und andere außerunterrichtliche Schulveranstaltungen - Sachsen
Verwaltungsvorschrift des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Durchführung von Schulfahrten - Sachsen-Anhalt
Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten - Schleswig-Holstein
Lernen am anderen Ort - Thüringen
Eine neue Richtlinie wird zur Zeit erarbeitet!
Richtlinie des Thüringer Kultusministeriums für Schülerfahrten, Unterrichtsgänge, Schulwanderungen, Schullandheimaufenthalte und Studienfahrten vom 3. Februar 1993
