Nichtteilnahme an einer Klassenfahrt – was tun wenn man nicht mitfahren kann?

Klassenfahrten müssen mit einem Vorlauf von einem Jahr oder länger geplant werden, oft sind bereits zu diesem Zeitpunkt Anzahlungen durch die Schüler zu leisten. Es kann nun der Fall eintreten, dass ein Schüler später aus unterschiedlichsten Gründen von der Reise zurücktreten muss oder möchte. In diesem Fall entstehen oft Fragestellungen, die wir hier einmal beleuchten möchten:

Zunächst empfiehlt sich schon bei der Planung der Reise der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Diese übernimmt zu relativ geringen Kosten im definierten Rahmen den finanziellen Schaden, der dem Schüler durch den Reiserücktritt entsteht. Denn grundsätzlich bleibt die Leistungspflicht auch bei unverschuldetem Fehlen des Schülers, zum Beispiel bei Krankheit oder familiärer Verhinderung, bestehen.

Dabei lässt sich nicht nur das Fehlen auf der Klassenfahrt, sondern auch der Abbruch einer solchen Reise versichern, zum Beispiel bei Krankheit oder einem Todesfall in der Familie: Die Versicherung erstattet dabei je nach Sachlage die Mehrkosten, die durch eine notwendige vorzeitige Rückreise anfallen sowie die nicht genutzten Reiseleistungen. Bei einer Reiserücktrittsversicherung können Selbstbehalte in absoluten oder prozentualen Anteilen vereinbart werden. Dann trägt der Schüler beispielsweise 25 Euro oder 20 % der Reisekosten selbst. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung kann im Zusammenhang mit einer Reiseversicherung erfolgen, die Teilnehmer während der Klassenfahrt absichert, zum Beispiel bei Haftpflichtschäden, Unfällen oder bei Auslandsreisen der medizinisch notwendige Rücktransport.

Weil auch ein Lehrer einmal krank werden oder ausfallen kann, empfiehlt es sich, das Lehrer-Ausfall-Risiko mit abzusichern. Dadurch wird ein größeres Kostenrisiko der Schule abgesichert für den Fall, dass die Lehrkraft nicht mitfahren kann und kein adäquater Ersatz kurzfristig zur Verfügung steht.

Ein weiterer Aspekt kommt hinzu: Bei einer Klassenfahrt handelt es sich in der Regel um eine schulische Pflichtveranstaltung, an der Schüler teilnehmen müssen, auch wenn sie selbst oder ihre Eltern kein großes Interesse daran haben. Klassenfahrten, Schülerreisen, Schulwanderungen, Landschulaufenthalte und internationale Begegnungsprojekte gehören zum Erziehungsauftrag der Schule und werden im Unterricht vor- und nachbereitet. Jenseits der Kostenthematik entsteht also auch noch eine Schulpflichtverletzung, sollte das Kind aus nicht zulässigen Gründen der Klassenfahrt fernbleiben.

Während der Fall also disziplinarisch klar liegt (Nichtteilnahme nur aus Krankheit oder wichtigem Grund wie Tod eines nahen Angehörigen, nach Antrag bei der Schulleitung), akzeptieren die einzelnen Versicherungsgesellschaften teils unterschiedliche Gründe für den Reiserücktritt. Auf jeden Fall müssen die Gründe für die Nichtteilnahme möglichst umgehend schriftlich eingereicht werden. Der Reiseschutz umfasst dann Situationen wie Krankheit, Unfälle oder besondere familiäre Situationen. Darüber hinaus wird unter bestimmten Voraussetzungen auch bei der Verspätung öffentlicher Verkehrsmittel, der Nichtteilnahme wegen Prüfungswiederholung, Zeugenaussagen oder Umzug wegen Arbeitsplatzwechsel der Eltern gezahlt. Ein Blick in‘s Kleingedruckte lohnt sich…

Klassenfahrten, Abschlussfahrten, Studienfahrten und Ski-Klassenfahrten: Als erfahrener Dienstleister sind wir seit über 35 Jahren zuverlässiger Partner für Pädagogen, Eltern und Schüler. Sprechen Sie uns gerne kostenlos und unverbindlich an, wenn Sie eine Klassenfahrt planen – wir haben immer eine gute Idee für Sie: Telefon 08662-6680-0.
Nach oben scrollen