Wenn Lehrer eine Schülerreise planen, investieren sie nicht nur Zeit, sondern häufig auch Geld, um für die gemeinsame Reise eine gute Ausgangslage zu schaffen. Dazu gehört zum Beispiel die Anschaffung von Informationsmaterial oder eine Reise zur Vorab-Besichtigung der Location und zur Einschätzung von Freizeit-, Unterhaltungs- und Informationswert. Die Kosten für diese Vorarbeit bekommen sie in der Regel nicht zurück, die Reisekosten während der Fahrt stehen ihnen jedoch zu. In vielen Schulen hat sich allerdings die Praxis eingebürgert, dass die Schülerreise nur dann stattfindet, wenn die Lehrer auf die Erstattung der Reisekosten verzichten.
Das Dilemma der Lehrer
Bei der Schülerreise handelt es sich um einen festen Bestandteil des Lehr- und Erziehungsauftrags. Sie zählt zu den Pflichtveranstaltungen. Machen die Schulen jedoch die Durchführung einer Schülerreise davon abhängig, ob die Lehrer auf ihre Reisekosten verzichten, verstoßen sie gemäß einem Urteils des Bundesarbeitsgerichts (AZ.: 9 AZR 183/11) in hohem Maße gegen die Fürsorgepflicht des Landes.
Der Fall: eine Schülerreise nach Berlin
Eine Lehrerin aus Nordrhein-Westfalen hatte geklagt, da sie statt der Auslagen in Höhe von 234,50 Euro für die Schülerreise nach Berlin lediglich 28,45 Euro erstattet bekam. Das Land begründete die Minderung der Auszahlung mit dem Hinweis, die Lehrerin habe ein entsprechendes Formular unterschrieben, dass sie auf entsprechende Erstattungen verzichte. Bereits im Februar 2011 sprach das Landesarbeitsgericht in Hamm ein Urteil zugunsten der Lehrerin aus, das Land ging jedoch in Revision und verweigerte die Differenzzahlung.
Aufwändungen während der Schülerreise: das Bundesarbeitsgericht setzt ein Signal
Das höchste deutsche Arbeitsgericht, das Bundesarbeitsgericht, gab der Lehrerin nun in der letztmöglichen Instanz nochmals recht. Diese Handhabung, die viele Bundesländer praktizieren (nämlich die Auslagen, die einem Lehrer während der Schülerreise entstehen, durch die Pädagogen selbst tragen zu lassen), widerspricht nach Meinung der Bundesrichter dem Lehr- und Erziehungsauftrag und ist somit nicht tragbar. Das Urteil für NRW hat damit Signalwirkung für die gesamte Republik, um dieser nicht nur von Pädagogen kritisierten Praxis bei Schülerreisen ein Ende zu setzen. Der Verband Bildung und Erziehung (VBE) in Nordrhein-Westfalen reagierte bereits. Udo Beckmann, der Chef der VBE NRW sagte laut Welt vom 12. Juli 2013: „Lehrer reisen mit den Schülern nicht zu ihrem Privatvergnügen in andere Städte oder Länder. Man kann nicht erwarten, dass Landesbedienstete, die ihre Arbeit tun, dafür auch noch Geld bezahlen müssen.“