Fahrtkostenzuschuss durch den Bundesrat bei Berlin Klassenfahrten

Im Interesse der politischen Bildung fördert der Bundesrat auf Antrag Klassenfahrten nach Berlin. Bezuschusst werden die entstehenden Fahrtkosten, wenn verschiedene Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Förderungen sind ab der 9. Jahrgangsstufe oder höher möglich.
  • Die Schülerinnen und Schüler sind mindestens 15 Jahre alt.
  • Neben dem Besuch des Bundesrats muss die Teilnahme an wenigstens einer weiteren staatspolitischen Informationsveranstaltung stattfinden.
  • Die Antragsstellung erfolgt über das Onlineformular des Bundesrates.
  • Gruppen ab 10 und bis maximal 50 Teilnehmern bewerben sich um die Förderung.

Die Förderung durch den Bundesrat erfolgt als Fahrtkostenzuschuss. Als Basis dienen die ermittelten Straßenkilometer zwischen dem Wohnort der Teilnehmenden und dem Sitz des Bundesrates ungeachtet des tatsächlich genutzten Transportmittels. Der Zuschuss beträgt € 0,04 pro Kilometer für die Hin- und Rückfahrt. Neben den teilnehmenden Schülerinnen und Schülern kann eine Begleitperson je 10 Teilnehmer die Förderung für sich in Anspruch nehmen. Von der Gesamthöhe des ermittelten Zuschusses wird ein Eigenanteil von € 10,00 pro Person abgezogen. Die Zuschusshöhe darf die real entstandenen Fahrtkosten nicht übersteigen.

Das ist zu beachten

Der Antrag auf den Fahrtkostenzuschuss ist ausschließlich über das Onlineformular des Bundesrates zu stellen. Je Bildungseinrichtung und Jahr wird nur einem Antrag entsprochen, insofern Mittel verfügbar sind. Die Anreise darf nicht mit Personenkraftwagen erfolgen. Pro Reise darf nur dieser, aber kein weiterer Antrag auf Zuschuss gestellt werden.

Gut zu wissen

Nach Eingang des elektronischen Antrags erhält der Antragsteller eine Anmeldebestätigung. Mit dieser erfolgt die Zustellung eines papierenen Antragsformulars, das ausgefüllt und unterschrieben zurückzusenden ist. Berücksichtigung finden nur diejenigen Anträge, die innerhalb einer bestimmten Frist vorliegen. Für Zuschüsse stehen dem Bundesrat begrenzte Mittel zur Verfügung. Sind diese erschöpft, sind keine weiteren Förderungen möglich. Werden mehr Anträge gestellt als Haushaltsmittel verfügbar sind, entscheidet das Zufallsprinzip. Die Auszahlung der Fördermittel erfolgt ausschließlich auf Klassen- oder Schulkonten im Anschluss an die Reise.

 

 

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