Klassenfahrten an Rhein und Ruhr: neue Regeln der Reisekostenerstattung für Lehrer in NRW

Wer als Lehrer seine Klasse auf Klassenfahrt begleitet, hat auch in Nordrhein-Westfalen künftig Anspruch auf die Erstattung seiner Reisekosten – im Umfang der individuellen Ansprüche zur Reisekostenerstattung. Pro Lehrer und Planstelle stellt das Land für Gymnasien 134,78714441179500 Euro und für Real- und Gesamtschulen 128,36870896361400 Euro zur Verfügung. In einer Erklärung des Ministeriums vom 25. Februar 2013 heißt es: „Klar ist, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.10.2012 und des OVG Münster vom 14.11.2012 bei der Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten nicht mehr auf einen von Lehrkräften in Zusammenhang mit der Genehmigung der Dienstreise formularmäßig erklärten Reisekostenverzicht berufen kann. Lehrkräfte, die Schulfahrten begleiten, haben Anspruch auf vollständige Reisekostenerstattung nach den einschlägigen Regelungen des Landesreisekostengesetzes.“ Damit können zwar Lehrkräfte immer noch auf die Kostenerstattung verzichten, aber nur mehr tatsächlich freiwillig. …

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