Die reine Reiserücktrittsversicherung reicht bei Klassenfahrten oft nicht aus

Oft reicht bei Klassenfahrten die reine Rücktrittskosten-Versicherung nicht aus. Wenn man „auf der sicheren Seite“ sein möchte, ist ein Reiseschutzpaket empfehlenswert, das eine Reiserücktrittsversicherung, eine Reisekrankenversicherung, eine Reiseunfallversicherung und eine Reisehaftpflichtversicherung einschließt. Ein weiterer Grund für das Reiseschutzpaket, ist, dass ein Paket nur geringfügig mehr kostet als die Reiserücktrittskostenversicherung allein.

Im Folgenden finden Sie drei Fallbeispiele, die Ihnen zeigen, warum der Abschluss eines Reiseschutzpaketes der ERV lohnenswert ist.

Abschlussfahrt mit Rücktransport

Beinbruch in Griechenland € 7.080,-

Die Abiturientin Steffi K. rutschte während einer Abschlussfahrt in Griechenland aus und brach sich das Bein. Der Reiseleiter organisierte sofort einen Rettungswagen, der sie ins Krankenhaus brachte. Mit Englisch und Altgriechisch konnte sich der zuständige Lehrer nicht verständigen. Kein Problem für die Ärzte der ERV, Griechisch gehört mit zu den über 20 Sprachen, die dort gesprochen werden.

Nach telefonischer Klärung der Diagnose wurde Steffi K. nach Deutschland zurückgeflogen. Die Kosten für die Behandlung und den Krankenhausaufenthalt in Griechenland sowie den Rücktransport zahlte die ERV.

Kleine Ursache – große Wirkung

Trommelfell- Verletzung in Paris € 5.145,-

Nicole G. verletzte sich während der Klassenfahrt nach Paris Trommelfell und Gehörknöchelchen. Um das Hörvermögen wieder herzustellen, musste in einer komplizierten Operation eine Knorpelplastik eingesetzt werden.

Die Ärzte begannen erst mit der Behandlung, nachdem eine über die Notrufzentrale der ERV angeforderte Kostenübernahme-Erklärung vorlag. Nicole G. war froh, dass sie eine Reiseversicherung für die Klassenfahrt abgeschlossen hatte, die die komplette Rechnung für die Operation und den Krankenhausaufenthalt übernahm.

Klassenfahrt fiel ins Wasser

Stornierung wegen Augenoperation € 2.800,-

Schlimm genug, wenn ein Schüler z.B. wegen Krankheit bei einer Klassenfahrt nicht mitfahren kann. Aber was passiert, wenn ein Lehrer ausfällt und deshalb die Fahrt gleich für die ganze Klasse ins Wasser fällt?

So erging es einer Schulklasse aus Nordrhein-Westfahlen. Die Vorfreude auf die Klassenfahrt war groß, die Fahrt an den Bodensee für 30 Schüler/innen und drei Begleitpersonen gebucht. Kurz vor der Reise bekam die Lehrerin und Reiseleiterin Franziska G. eine Netzhautblutung und musste operiert werden.

Umsichtigerweise hatte die Schule die Klassenfahrt-Versicherung der ERV abgeschlossen, die auch ein Lehrer-Ausfall-Risiko beinhaltet. Sie bietet z.B. Versicherungsschutz für alle versicherten Personen, wenn eine aufsichtführende Person (Lehrer bzw. Begleitperson) aus versichertem Grund, wie unerwartete schwere Erkrankung, ausfällt und dadurch die komplette Reise storniert werden muss.

So musste die Klassenfahrt zwar abgesagt werden, weil die vorgeschriebene Mindestzahl an Begleitpersonen unterschritten wurde, die Stornokosten in Höhe von € 2.800,- wurden jedoch von der ERV erstattet.

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