Klassenfahrten an Rhein und Ruhr: neue Regeln der Reisekostenerstattung für Lehrer in NRW

Wer als Lehrer seine Klasse auf Klassenfahrt begleitet, hat auch in Nordrhein-Westfalen künftig Anspruch auf die Erstattung seiner Reisekosten – im Umfang der individuellen Ansprüche zur Reisekostenerstattung. Pro Lehrer und Planstelle stellt das Land für Gymnasien 134,78714441179500 Euro und für Real- und Gesamtschulen 128,36870896361400 Euro zur Verfügung. In einer Erklärung des Ministeriums vom 25. Februar 2013 heißt es: „Klar ist, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen nach Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vom 16.10.2012 und des OVG Münster vom 14.11.2012 bei der Durchführung von Schulwanderungen und Schulfahrten nicht mehr auf einen von Lehrkräften in Zusammenhang mit der Genehmigung der Dienstreise formularmäßig erklärten Reisekostenverzicht berufen kann. Lehrkräfte, die Schulfahrten begleiten, haben Anspruch auf vollständige Reisekostenerstattung nach den einschlägigen Regelungen des Landesreisekostengesetzes.“ Damit können zwar Lehrkräfte immer noch auf die Kostenerstattung verzichten, aber nur mehr tatsächlich freiwillig.

Die Ministerin stellt auch klar, dass Lehrer jederzeit Freiplätze, die vom Veranstalter bereitgestellt werden, nach Genehmigung durch die Schulleitung annehmen dürfen. Auch das ist ein Novum, denn zuvor wurden diese Leistungen als unerlaubte Vorteilsannahme eingestuft. Wer dieses Angebot jedoch nicht nutzen möchte, sieht sich mit der unangenehmen Situation konfrontiert, dass die zur Verfügung stehenden Budgets nur einen Teil der tatsächlichen Aufwändungen für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung abdecken.

Ein Missstand, den der Reiseunternehmer Tobias Feisinger aus dem oberbayerischen Bergen abfedern möchte. „In Sachen Kostenerstattung für Klassenfahrten herrscht trotz der jetzt geklärten Rechtslage oft Unsicherheit,“ weiß der erfahrene Veranstalter, dessen Familie seit über 30 Jahren Schülerreisen nach ganz Europa organisiert. „Zunächst gab es ja keine Budgetzusage für 2013, sodass es eine Zeitlang so aussah, als ob bereits genehmigte Klassenfahrten storniert werden müssten. Das war im Februar vom Tisch.“ Allerdings bestimmte Ministerin Silvia Löhrmann damals auch: „Verpflichtungen für 2014 dürfen nicht eingegangen werden.“ Bei einem Vorlauf von einem Jahr für Planung und Reservierung von Unterkünften und Events entstand damit ein gravierendes Problem.

Tobias Feisinger weist nun darauf hin, dass „nach der Mittelbereitstellung für 2013/2014 Schülerreisen immerhin beantragt und gebucht werden können, auch wenn der verfügbare Kostenrahmen meistens nicht ausreicht, sobald es über die relativ einfachen Veranstaltungen der Primarstufe hinausgeht.“ Diese Finanzierungslücke möchte er schließen. Zum einen mit Festpreisangeboten für Lehrer, die sich am Budget orientieren. Zum anderen weist Feisinger auf die umfangreichen Möglichkeiten hin, die Finanzierung der Klassenfahrt mit Drittmitteln zu fördern. Neben klassischen Optionen wie einem Kuchenverkauf gibt es zahlreiche weitere Möglichkeiten: „Wenn Sie zum Beispiel mit Ihrer Klasse nach Berlin fahren, stellen Bundesrat und Bundestag auf Antrag Fahrtkostenzuschüsse bereit. Bei durchschnittlichen Gesamtreisekosten von 200 Euro macht der Fahrtkostenanteil pro Person leicht mal 80 Euro aus.“

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