Schülerreisen – nicht einfach nur eine Vergnügungsfahrt

Schülerreisen sind grundsätzlich Bestandteil des Unterrichts, sodass die Nichtteilnahme einer Abwesenheit während der Schulstunden gleichzusetzen ist. Schüler können deshalb an solchen gemeinsamen mehrtägiggen Ausflügen nur unter bestimmten Voraussetzungen fernbleiben.

Grundsätzliches zu den Gemeinschaftsausflügen und Schülerreisen

Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalte, ganztägige Unterrichtsgänge sowie Studienfahrten zählen zu den durch den Schulleiter genehmigungspflichtigen schulischen Veranstaltungen. Mehrtägige Schülerreisen finden unter Beachtung der schulischen Organisation statt. Die Planung der Schülerreise unterliegt strengen Richtlinien mit entsprechender Budgetierung. Die Stunden, die Lehrer und Schüler gemeinsam verbringen, zählen als Unterrichtsstunden. Die Themen werden im Anschluss an die Reise im Unterricht aufgearbeitet. Dem Lehrer steht ein Budget zur Verfügung, das sich nach der Schülerzahl richtet, sodass er die Kosten für die Schülerreise entsprechend kalkulieren kann. Fällt ein Schüler aus, ändert sich der Anteil, den jeder Teilnehmer (beziehungsweise seine oder ihre Eltern) zu tragen hat. Die Ermittlung der Kosten beinhaltet sowohl die Fahrt als auch die Unterbringung, die Verpflegung und den Besuch von Veranstaltungen, Museen und Ähnlichem. Im Rahmen eines Elternabends ist die Reise den Eltern unter konkreter Nennung des Aufwands vorzustellen.

Wenn ein Schüler an der Schülerreise nicht teilnimmt

Da es sich bei einer Schülerreise um eine Pflichtveranstaltung handelt, muss die Nichtteilnahme schriftlich vom Erziehungsberechtigten begründet und diese Gründe gegebenenfalls belegt werden. Als Anlass für eine Nichtteilnahme kommen sowohl gesundheitliche als auch persönliche Erwägungen infrage. Ein Schüler, der beispielsweise ärztlicher Betreuung bedarf, ist nicht zur Teilnahme an einer Schülerreise verpflichtet. Auch akute Erkrankungen oder eine bevorstehende Operation mit entsprechenden Vorbereitungen stellen ausreichende Begründungen für die Nichtteilnahme dar. Zu belegen sind diese medizinischen Faktoren durch ein ärztliches Attest, sofern die gesundheitlichen Probleme der Schule nicht bereits bei der Planung bekannt waren. Asthmatiker oder hochgradige Allergiker können ebenfalls der Reise fernbleiben, wenn die Gefahr besteht, dass die gewählte Umgebung zu einer gesundheitlichen Verschlechterung führt. Persönliche Gründe stellen ein Pflege- oder Todesfall in der Familie und Ähnliches dar. Schüler, die der Schülerreise fernblieben, sind jedoch nicht vom Unterricht befreit, sondern müssen während dieser Zeit eine Parallelklasse besuchen.

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